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Dieser amtliche Bootsführerschein ist dann notwendig, wenn man ein Segel- oder Motorboot mit einer Motorleistung von mehr als 3,68 kW (5 PS) auf den Seeschifffahrtsstraßen der Bundesrepublik Deutschland fahren möchte. Er ist mittlerweile in fast allen europäischen Ländern Pflicht. Der SBF See schließt den SBF Binnen nicht mit ein! Voraussetzungen: Mindestalter 16 Jahre, ärztliches Zeugnis, KFZ - Führerschein oder polizeiliches Führungszeugnis. Theorieausbildung: 8 Unterrichtseinheiten a 3 Stunden, 5 Stunden Konsultation. Praxisausbildung: mind.2 Unterrichtsstunden Prüfung: Theorie- und Praxisprüfung müssen lt. Gesetzgeber an einem Tag stattfinden
Ihr Vorteil: Mit dem Übungsboot absolvieren Sie auch Ihre
Prüfungsfahrt!
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