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Beim Befahren von Gewässern ist eine Gefahr nicht immer auszuschließen, z.B. Brand an Bord, unvorhergesehene Strömungsverhältnisse, plötzlich auftretende Wettereinflüsse oder auch direkte Gefährdung durch ein anderes Fahrzeug. Mit den Möglichkeiten der Seenotsignalmitteln ist es ein leichtes, andere auf sich aufmerksam zu machen, deshalb gehört es zur Sorgfaltspflicht eines jeden Seemanns, sich mit den verschiedenen Seenotsignalmitteln zu befassen, die geeigneten Hilfsmittel für sein Revier auszuwählen und diese Signale mitzuführen. Selbstverständlich gehört auch die korrekte Benutzung dazu. Der richtige Einsatz dieser Mittel im richtigen Moment kann über Leben und Tod entscheiden. Da in sämtliche Seenotsignalmitteln "Sprengstoffe" enthalten sind, ist der Erwerb von Seenotsignalpistolen, Signalgebern und pyrotechnischen Seenotsignalmitteln in Deutschland gesetzlich geregelt. Als Schiffsführer sollten Sie mit dem Umgang mit Seenotsignalmitteln, pyrotechnischer Munition und der Signalpistole vertraut sein. Für den Besitz von Signalpistolen und der dazugehörigen Munition ist eine Waffenbesitzkarte bzw. ein Munitionserwerbsschein erforderlich, für deren Erwerb ist ein Sachkundenachweis erforderlich. Neben Rechtskunde umfasst dieser Kurs auch die praktische Handhabung von Signalpistole, Patronen, Handfackel und Signalraketen. Entsprechend Ihren Wünschen unterbreiten wir Ihnen gern Individualangebote für Einzelausbildung nach persönlicher Absprache. Hinweise zum neuen
Waffengesetz Das deutlich verschärfte Waffengesetz vom
11. Oktober 2002, BGBl I 2002, 3970, 4592 trat mit Wirkung vom 01. April 2003
in Kraft. Welche wichtigen Änderungen gilt es zu beachten? Der Kleine Waffenschein für Schreckschuss-, Reizstoff- und
Signalwaffen Er ist eine waffenrechtliche Erlaubnis,
welche für das Führen dieser Waffen erforderlich ist. Führen heißt, die Waffe
wird griff- und schussbereit außerhalb der eigenen Wohnung oder des
befriedeten Besitztums getragen. Wird die Waffe im ungeladenen Zustand sowie
in einem Behältnis aufbewahrt und z. B. von der Wohnung zum Boot gebracht, so
ist dies kein Führen, sondern ein Transport und somit erlaubnisfrei. ► Diese Waffen sind mit dem PTB
-Zulassungszeichen gekennzeichnet. ► Voraussetzungen für den Erwerb und
Besitz. ► Anträge für den Kleinen
Waffenschein ► Aufbewahrung von Waffen und
Munition ► Verhaltensregeln beim Führen
dieser Waffen ► Veräußerung / Eigentumsverzicht ► Verstöße gegen das Waffengesetz zu weiteren Auskünften zu den Regelungen
des neuen Waffengesetzes wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt Lpzg,
Sachgebiet öffentliche Sicherheit.
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