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Jeder, der ein Boot zu reinen Sport- und
Freizeitzwecken nutzt, welches über eine Motorleistung von mehr als 3,68 kW
(5PS) verfügt, muss einen amtlichen Sportbootführerschein besitzen. Er hat
nur Gültigkeit im Bereich der Binnenschifffahrtsstraßen - Ordnung (alle
Ströme, Flüsse und Seen der BRD, außer Bodensee). Die Lehrgänge beginnen jeden 2. Dienstag
des Monates und erstrecken sich über 4 Abende. Die Praxisausbildung wird individuell abgestimmt und findet meist Freitags und am Wochenende statt. Vorteil: Ihr Fahrschulboot ist Ihr Prüfungsboot. Entsprechend Ihren Wünschen unterbreiten wir Ihnen gern Individualangebote für Einzelausbildung oder Gruppenausbildung nach persönlicher Absprache.
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